Wer zu Miete wohnt, dem darf nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Eine gute Nachricht, denn wer sich in einer Wohnung eingelebt hat, möchte ungern das vertraute Umfeld verlassen. Wer trotzdem eine Kündigung im Briefkasten vorfindet, sollte diese genau prüfen. Besonders gefürchtet sind Schreiben, in denen „Eigenbedarf“ angemeldet wird. In vielen Fällen müssen Mieter ihre Wohnung dann räumen. Sie haben selber eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten? Nicht in allen Fällen ist diese auch gültig. Es ergibt Sinn, sich im Vorfeld genau zu erkundigen, ob tatsächlich Eigenbedarf vorliegt.
Was versteht man unter Eigenbedarf?
Von Eigenbedarf spricht man dann, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung selber benötigt. Dabei muss er nicht einmal selber planen einzuziehen. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass der Eigentümer Wohnraum für eine Pflegekraft benötigt, um im Alter gut versorgt zu sein. Darüber hinaus ist eine Eigenbedarfskündigung auch dann rechtens, wenn Verwandte eine Wohnung benötigen. Zu diesen zählen Kinder, Eltern, aber auch Geschwister und sogar Enkel.
Voraussetzung ist allerdings, dass tatsächlich ein Bedarf besteht. Die ausgesprochene Kündigung muss daher stets gut begründet sein. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass der Vermieter seinen Lebensabend in der Wohnung begründen will. Es kann aber auch sein, dass der Vermieter seine Kinder in das Haus holen möchte, um eine engere Beziehung zu diesen aufzubauen.
Eine formlose Kündigung mit dem Stichwort „Eigenbedarf“ reicht deshalb nicht aus. Im Schreiben muss der Sachverhalt genau beschrieben werden. Welche Person bedarf der Wohnung? Weshalb? Werden keine handfesten Interessen angeführt, so kann die Kündigung angefochten werden.
Diese Optionen haben Sie als Mieter
Viele Mieter wohnen seit Jahrzehnten in derselben Wohnung und möchten ihr (soziales) Umfeld nicht verlassen. Sie sind von einer Kündigung durch Eigenbedarf betroffen? Dann gilt es, nicht in Panik zu verfallen. Nicht immer sind die Ansprüche des Vermieters auch rechtlich begründet. Das Kündigungsschreiben sollte daher genau geprüft werden. In den folgenden Fällen liegt keine gerechtfertigte Kündigung vor:
1. Der Grund ist bloß vorgeschoben
Oft versuchen Vermieter unliebsame Kunden durch eine Eigenbedarfskündigung loszuwerden. Dies ist gerade dann offensichtlich, wenn der Aufhebung des Mietvertrages Streitigkeiten vorausgegangen sind. Typisch sind Konflikte um die Nebenkostenabrechnung oder Reparaturen. Wer den Streit mit dem Wohnungsbesitzer gut dokumentiert hat, kann vor Gericht gegen die Kündigung argumentieren.
2. Zweckverfehlung
Jede Kündigung durch Eigenbedarf muss gut begründet sein. Dies bedeutet auch, dass stets ein Zweck vorliegen muss. Zum Beispiel kann in der Kündigung des Mietvertrags der Bedarf für die Mutter des Eigentümers angemeldet werden, die im Rollstuhl sitzt. Wenn die Wohnung sich allerdings im Dachgeschoss befindet und kein Aufzug vorhanden ist, dann ist die Begründung der Mietkündigung fehlerhaft. Schließlich kommt für die Seniorin nur eine ebenerdige Wohnfläche infrage.
3. Der Eigenbedarf ist nicht auf Dauer ausgelegt
Dem Mieter darf nicht aufgrund eines Eigenbedarfs gekündigt werden, wenn die Wohnung nicht dauerhaft genutzt werden soll. Ist die Nutzungsdauer von vornherein befristet, hat der Bewohner das Recht zu verbleiben. Beispielsweise ist es nicht ausreichend, wenn der Eigentümer in den Räumlichkeiten nur am Wochenende übernachten will oder in diesen unregelmäßig oft Gäste empfangen möchte.
4. Rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarf
Eigentümer können verschiedene Motivationen haben, um Mieter loszuwerden. Vielleicht soll das Haus renoviert und dann erneut (zu einem höheren Preis) vermietet werden. In diesem Fall stehen möglicherweise schon einige Wohnungen leer. Es ist dann schwer zu vermitteln, warum nicht zuerst diese Einheiten der Nutzung zugeführt werden können.
5. Der Eigenbedarf ist treuwidrig und widersprüchlich
Wer einen Mietvertrag abschließt, der muss sich auf diesen auch verlassen können. Hat der Eigentümer gewusst, dass er die Wohnung bald selber nutzen möchte, so darf er keinen unbefristeten Mietvertrag vergeben. Der Grund: Bei der Anmietung von Wohnräumen muss man sich darauf dürfen, dass das Mietverhältnis auf Dauer ausgelegt ist.
6. Ein überhöhter Wohnbedarf liegt vor
Benötigt eine Einzelperson eine sehr große Wohnung? Darüber lässt sich sicherlich streiten. Fakt ist, dass es etwa nicht zulässig ist, einer Großfamilie zu kündigen, um als Single eine Wohnfläche von Hunderten Quadratmetern zu nutzen. Der Wohnbedarf gilt dann als „überhöht“.
Sie sind der Meinung, dass einer der oben ausgeführten Sachverhalte zutrifft? In diesem Fall ergibt es Sinn, sich mit einem spezialisierten Fachanwalt zu beraten. Ob und inwiefern die fälschlich ausgesprochene Kündigung angefochten werden kann, kann dann geklärt werden.
Muss eine Ersatzwohnung beschafft werden?
In vielen Städten ist der Wohnungsmarkt angespannt. Es ist deshalb nicht immer einfach, eine angemessene Ersatzwohnung zu finden. Bei einer Kündigung durch Eigenbedarf steht jedoch auch der Wohnungsgeber in der Pflicht – so sieht es das Mietrecht vor. Ist es unmöglich, trotz zumutbarer Eigenbemühungen eine neue Wohnung zu finden, dann kann der Kündigung widersprochen werden. Vor Gericht kommt es dann zu einer Abwägung von Interessen. In jedem Fall müssen die Bemühungen genau dokumentiert werden. Denn: Selbst wenn der Einspruch nicht von Erfolg gekrönt sein sollte, kann doch oft eine Verlängerung der Räumungsfrist erreicht werden.
Auch wenn der Besitzer des Wohnobjekts nicht zur Vermittlung einer Ersatzwohnung verpflichtet ist, so kann es doch Sinn ergeben, sich bei diesem zu erkundigen. Verweisen Sie dabei am besten direkt auf die rechtlich bestehende Möglichkeit, gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen.
So finden Sie eine neue Wohnung
Vielleicht entschließen Sie sich aber auch dazu, einfach eine neue Wohnung anzumieten. Doch wie kann man sich eigentlich schnell ein neues Domizil erschließen? Prinzipiell stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.
Fragen Sie zuerst in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Offerten. Vitamin B ist gerade in Großstädten wichtig, um angesagte Wohnungen aufzutun. Vielleicht sucht gerade jemand, den Sie kennen nach einem Nachmieter und kann gegenüber dem Vermietenden ein gutes Wort einlegen
Früher hat man in Annoncen nach attraktiven Angeboten gesucht. Mittlerweile existieren aber auch viele interessante Plattformen im Internet. Dort können Wohnungssuchende schnell passende Angebote finden. Möglich macht es das umfangreiche Angebot sowie die Option, Wohnungsangebote nach verschiedenen Kriterien zu filtern
Makler hinzuziehen
Gerade wenn die Zeit drängt und die neue Wohnung schnell angemietet werden muss, kann ein Experte helfen. Ein Immobilienmakler Radebeul, Dresden oder Chemnitz verfügt über gute Kontakte und eine Datenbank voller attraktiver Mietangebote. Als Kunde gibt man einfach sein Suchgebot auf. In vielen Fällen kann der Makler sogleich ein Angebot vorlegen. Bei schwierigeren oder speziellen Gesuchen kann etwas Zeit vergehen. Der Vorteil für Sie als Kunden: Anstatt viel Zeit mit der Wohnungssuche zu verschwenden, wird die Aufgabe einfach an einen Spezialisten delegiert. Sobald ein passendes Mietobjekt zur Verfügung steht, meldet sich der Immobilienmakler bei Ihnen und organisiert eine zeitnahe Besichtigung.
Fazit
Sie haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten? Nicht in allen Fällen muss diese ohne Widerspruch hingenommen werden. Ist es trotz ausreichender Eigenbemühung nicht möglich, eine vergleichbare Wohnung zu finden, steht der Vermieter in der Pflicht. Auch die Kündigung des Mietvertrags kann angefochten werden. Nicht immer ist die Begründung des Mietgebers stichhaltig. Im Zweifel sollte stets anwaltlicher Rat eingeholt werden. Natürlich ist jede Situation anders. Es kann durchaus sinnvoll sein, einen Neuanfang zu wagen. Der Immobilienmakler Radebeul hilft Ihnen dabei, schnell eine attraktive Bleibe zu finden.
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