Ein Angehöriger verstirbt. Hat er kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzlich geregelte Erbfolge ein. Zuerst einmal gelten der Ehepartner und die Kinder als Erben. Sind diese nicht vorhanden, dann kommen Geschwister, Eltern und weitere Verwandte in Betracht. So weit, so gut. Hat der Verstorbene ein gewisses Vermögen, kann so ein Erbe finanziell sehr positiv sein. Doch was passiert, wenn der Verstorbene eine Menge Schulden hinterlässt?
Kann man Schulden erben? Das ist die große Frage, mit welcher sich die folgenden Absätze beschäftigen. Aber um es Ihnen kurz und knapp zu verraten: Ja, man kann Schulden erben! Das ist die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist, dass es Möglichkeiten gibt, dies zu verhindern. Nur müssen Sie dazu ein paar Dinge, die ebenfalls im Folgenden erklärt werden, unbedingt beachten.
Erbe ausschlagen – so geht es
Jeder Erbe hat die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Doch darum muss sich der Erbe selbst kümmern, das heißt, er muss eigenverantwortlich tätig werden. Niemand wird ihn fragen, ob er das Erbe annehmen möchte. Er muss dafür sorgen, dass seine Erklärung dokumentiert und rechtskräftig wird. Bestehen Zweifel, muss er nachweisen, dass er das Erbe ausgeschlagen hat und auch den genauen Zeitpunkt belegen. Dafür gibt es fest vorgeschriebene Fristen (siehe weiter unten).
Es ist nicht ausreichend, einen einfachen Brief ans Gericht zu senden. Der Erbe muss persönlich beim Rechtspfleger des Nachlassgerichts die Ausschlagung zu Protokoll geben. Ist dieser Gang zum Gericht dem Betroffenen nicht zumutbar, hat er auch die Möglichkeit, durch einen Notar die Ausschlagung erklären zu lassen. Dann muss allerdings der Notar seine Urkunde innerhalb der vorgeschriebenen Frist an das Nachlassgericht versenden.
Ausschlagsfrist
Der Erbe muss die Ausschlagung innerhalb einer gesetzlichen Frist von sechs Wochen gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklären. Zuständig ist das Gericht, an welchem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte. Von dieser Frist gibt es eine Ausnahme. Wohnt der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland oder der Erblasser hatte seinen Wohnsitz im Ausland, dann verlängert sich die Sechs-Wochen-Frist auf sechs Monate. Verpassen es die Nachkommen, das Erbe fristgerecht auszuschlagen und der verstorbene Opa aus Hamburg vererbt ihnen all seine Schulden, kann es passieren, dass ein Inkasso Hamburg damit beauftragt wurde, diese einzutreiben. Denn ein Inkasso Büro ist auch nach dem Tod von Schuldnern für das Forderungsmanagement zuständig.
Wo kann man das Erbe ausschlagen?
Für den Fall, dass ein Erbe ausgeschlagen werden soll, ist das Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers zuständig. Es muss also das Gericht aufgesucht werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens gemeldet war. Das Ausschlagen des Erbes ist auch bei einem anerkannten Notar möglich. Dieser kann die Ausschlagung für Sie beurkunden und schickt diese Urkunde dann an das Nachlassgericht. Aber auch er muss die vorgeschriebenen Fristen ebenso wie Sie einhalten.
Was sollte man außerdem beachten?
Für den Fall, dass der Erbe minderjährig ist, treten beide Elternteile an dessen Stelle und müssen zusammen das Erbe ausschlagen. Für den seltenen Fall, dass der Erbe noch gar nicht geboren ist, beginnt die Frist für die Ausschlagung des Erbes erst mit dessen Geburt. Bei Erbengemeinschaften muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Erbe ausschlagen will oder nicht. Schlagen Sie beispielsweise das Erbe aus, erben die anderen Ihren Teil mit. Nur wenn diese auch ihr Erbe ausschlagen, erben Sie Ihren Anteil nicht. Das ist dann wichtig, wenn mehrere Geschwister gemeinsam Schulden der Eltern erben.
Kommunikation untereinander hilft da oft weiter. Ansonsten bleibt ein Geschwisterteil am Ende auf dem ganzen Schuldenberg sitzen. Das erinnert an das bekannte Spiel „Schwarzer Peter„. Für den Fall, dass alle Erben die Erbschaft ausschlagen oder es lassen sich nicht alle Erben ermitteln, wird der Fiskus gesetzlicher Erbe und erhält den Schwarzen Peter. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Vermögenswerte. Bestehende Verbindlichkeiten übernimmt der Staat nicht. Die Gläubiger gehen dann leer aus.
Ein Nachlassverwalter bietet einen gewissen Schutz
Der Erbe kann beim zuständigen Gericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Der gerichtlich bestimmte Nachlassverwalter wickelt den gesamten Erbfall ab. Der Sinn besteht darin, dass nun der komplette Nachlass inklusive aller Verbindlichkeiten vom Vermögen des Erben strikt getrennt wird. Damit gibt er jedoch die komplette Verfügungsbefugnis über den Nachlass an den Verwalter ab. In diesem Zusammenhang ist noch das sogenannte Nachlassinsolvenzverfahren erwähnenswert. Wird das Erbe nicht ausgeschlagen, werden durch das Nachlassinsolvenzverfahren alle Nachlassgläubiger gemeinschaftlich und zu gleichen Teilen aus dem Nachlass befriedigt. Die Erben müssen dann nicht mit dem eigenen Gesamtvermögen, sondern nur mit dem Nachlass haften.
Kann ich einen Teil des Erbes ausschlagen?
Die Antwort lautet eindeutig nein. Sie können nur alles oder nichts erben. Ist Ihnen die antike, silberne Taschenuhr des Vaters als Andenken wichtig und Sie möchten diese erben, dann müssen Sie auch dessen Schulden übernehmen. Ansonsten müssen Sie wohl oder übel auf das gute Stück verzichten. Oft werden solche Erinnerungsstücke natürlich vor Erbantritt von den Angehörigen beiseite geschafft und der Fiskus erfährt gar nicht von deren Existenz. Natürlich ist dies nicht legal und verstößt gegen geltendes Recht.
Kann ich eine Ausschlagung rückgängig machen?
Zunächst einmal muss gesagt werden, dass Sie Ausschlagung nicht an eine Bedingung knüpfen können. Oft ist man sich unsicher, ob ein mögliches Vermögen vorhanden sein könnte, welches die offensichtlichen Schulden übersteigt. Dann weiß der Erbe nicht, was er tun soll. Er kann definitiv nicht auf Zeit spielen und um Bedenkzeit bitten. Er kann auch nicht erklären, dass er das Erbe nur für den Fall, dass Vermögenswerte auftauchen, annehmen möchte. Was jedoch möglich ist, ist die Anfechtung der Ausschlagung.
Das geht aber nur, wenn der Erbe zunächst in dem Glauben war, dass er nur Schulden erben würde, jedoch später die vorhandenen Vermögenswerte die Schulden wegen eines Irrtums über die gegenständliche Zusammensetzung übersteigen. Lag beim Erben aber nur ein Irrtum bei der Bewertung der Nachlassgegenstände und der Schulden vor, kann er die Ausschlagung nicht anfechten. Es besteht noch eine weitere Möglichkeit der Anfechtung. Wurde seine Ausschlagung von anderen durch Drohungen oder Täuschungen erwirkt, kann er dies anfechten.
Fazit
Es ist nicht besonders schwer, ein Erbe auszuschlagen. Schwerer ist die Entscheidung, ob Sie dies tun sollten oder nicht. Diese Entscheidung kann Ihnen leider niemand abnehmen. Wichtig ist, dass Sie sich in der oben genannten Frist trotz aller Trauer schnellstmöglich einen Überblick über die Finanzen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen verschaffen. Reden Sie auch mit den anderen Erben. Kommunikation ist enorm wichtig. Das ist natürlich schwierig, wenn die Erben untereinander zerstritten sind.
Wichtig ist auf alle Fälle, dass Sie die gesetzlichen Fristen einhalten und persönlich beim Nachlassgericht die Ausschlagung erklären, falls Sie keinen Notar zurate ziehen möchten. So fordert es unser Erbrecht. Die anfängliche Frage „Kann man Schulden erben?“ kann eindeutig mit Ja beantwortet werden. Aber Sie müssen es auch nicht, wenn Sie rechtzeitig die richtigen Schritte in die Wege leiten. Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein, bietet sich ein Nachlassverwalter an.
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