Raus aus dem Alltag, zurück zur Natur. Ein einfacheres Leben mit mehr Erholung, weniger Stress und geringeren Kosten. So oder so ähnlich denken viele Menschen. Und dieser Gedanke führt sie schnell zu der Frage: Kann ich eigentlich im Gartenhaus wohnen? Die Antwort darauf finden Sie hier!
Vorschriften zum Wohnen im Gartenhaus
Nicht erst seit Wohnungsnot und Inflation sind Tiny Häuser groß im Trend. Das Leben auf kleinem Raum entspricht auch den Bedürfnissen von Singlehaushalten und Rentnern, die nach dem Arbeitsleben nochmal durchstarten und ihr Leben umkrempeln wollen. Doch kleinen Lebensraum im Grünen muss man nicht erst neu erfinden. Viele Menschen haben bereits ein Gartenhaus, und wer kein eigenes hat, kennt die hübschen Lauben aus dem Kleingarten der Gemeinde. Oft liegt das Gute eben doch ganz nah. Aber darf man tatsächlich einfach so ins Gartenhaus umziehen? Sie werden es sich schon gedacht haben: Leider nein. Wer im Gartenhaus wohnen will, kann das tun, muss sich dabei aber an eine Reihe von Vorschriften halten.
Baugenehmigung
Ein Gartenhaus, das bisher als Geräteschuppen diente, hat vermutlich keine Baugenehmigung. Braucht es auch nicht. Die wird nämlich erst dann erforderlich, wenn Aufenthaltsraum vorhanden ist. Auf Aufenthaltsraum lässt wiederum alles schließen, was für ein längeres Verweilen nötig ist.
Das macht das Gartenhaus zum Aufenthaltsraum
- Wohn- oder Schlafraum
- Sanitäranlagen
- Küche
- Heizung
Kurz gesagt: Wird das Gartenhaus so ausgerüstet, dass man länger darin wohnen kann, bedarf es einer Baugenehmigung. Sowohl beim Bau als auch beim Umbau eines Gartenhauses mit Absicht, darin zu wohnen, ist also eine Baugenehmigung zu beantragen.
Bundeskleingartengesetz
Kleingärten sind auf den ersten Blick eine tolle Möglichkeit, seinen Wohnsitz ins Grüne zu verlegen. Schließlich kommt hier alles im Paket: Garten, oft auch bereits ein Gartenhaus, die ganze Infrastruktur einschließlich geselliger Nachbarschaft. Allerdings gehören Kleingärten zum öffentlichen Grün und ihr Zweck besteht in der gärtnerischen Nutzung. Der Gesetzgeber sorgt mit §2 Bundeskleingartengesetz (BKleinG) dafür, dass das auch so bleibt. Demnach dürfen Lauben im Kleingarten über maximal 24 Quadratmeter Grundfläche verfügen, überdachter Freisitz (also Terrasse) eingeschlossen. Außerdem ist nur eine einfache Ausführung zulässig. Dementsprechend dürfen insbesondere Ausstattung und Einrichtung nicht für ein dauerhaftes Wohnen geeignet sein.
Der Traum vom Wohnen im Kleingarten scheint damit ausgeträumt. Viele Anlagen drücken bei der Nutzung zwar ein Auge zu, so dass die Grenzen zwischen vorübergehendem Verweilen und längerem Aufenthalt bis nah ans dauerhafte Wohnen verwischen. Dennoch muss man sich vor einem solchen Schritt darüber im Klaren sein, dass nach §9 Bundeskleingartengesetz die Kündigung des Gartens droht, sollte das Gartenhaus als Wohnung genutzt werden.
Umnutzung beantragen
Wer solche Unsicherheiten meiden will, hält sich am besten an die geltenden Vorschriften. Und nach denen dürfen Sie selbst im genehmigten Gartenhaus im eigenen Garten nicht einfach wirklich wohnen. Das hat damit zu tun, dass die Nutzung eines Gartenhauses als Wohnung rechtlich gesehen eine Zweckentfremdung ist. Sprich: Wer den Zweck seiner Laube von Gartenhaus in Wohnung ändern möchte, muss eine Umnutzung beantragen. Ob die genehmigt wird, hängt wiederum vom Bebauungs- und Flächennutzungsplan der Gemeinde und dem Standort des Gartenhauses ab. Denn nicht überall ist Wohnen erlaubt. Die besten Chancen für eine Genehmigung der Umnutzung haben Sie, wenn sich Ihr Gartenhaus auf einem Mischgebiet aus Freizeit- und Wohngelände befindet.
Auch mit der Umnutzung sind noch nicht alle Hürden genommen. Ist die grundsätzliche Frage nach dem Wohnen im Gartenhaus geklärt, gilt es noch, der ein oder anderen weiteren Bauvorschrift zu entsprechen. Welche Vorschriften das sind, ist regional sehr verschieden. Informieren Sie sich auf Ihrem zuständigen Bauamt über Bestimmungen bezüglich Entwässerung, Schallschutz, Feuerschutz oder Wärmedämmung. Außerdem sind ein Anschluss des Grundstückes an eine Straße, ein Briefkasten und eine Klingel Pflicht, wenn das Gartenhaus der Hauptwohnsitz werden soll. Bevor Sie also daran gehen, Ihr neues Heim umzugestalten, sollten Sie sich informieren, welche Vorschriften es gibt und ob es Ihnen gelingt, Sie alle einzuhalten.
Wohnen im Gartenhaus und Bauvorschriften
- Baugenehmigung
- Umnutzung
- regionale Vorschriften
Tipps für die Einrichtung eines Gartenhauses
Wer dauerhaft in seinem Gartenhaus wohnen möchte, sollte natürlich an Dinge wie Anschluss an das Stromnetz, Frischwasser und Abwasser denken beziehungsweise über Alternativen wie Solarstrom, Brunnen oder Abwassersammelbehälter nachdenken. Auch die Dämmung ist ein wichtiger Punkt, der bei Neu- oder Umbau Berücksichtigung finden muss, wenn Sie auch im Winter behaglich wohnen wollen. Bei solchen Grundfragen des Komforts wollen die wenigsten Menschen Abstriche machen, auch wenn sie sich nach Veränderung sehnen. Für deren Umsetzung ist die Einrichtung des Gartenhauses das richtige Feld. Hier findet alles Ausdruck, was Sie in Ihrem neuen Zuhause bewegt. Ein paar Besonderheiten gibt es allerdings zu beachten, wenn Sie ein Gartenhaus zum Wohnen einrichten. Denn Platz ist hier in aller Regel Mangelware. Wie auch immer Ihre Designträume aussehen, sie sollten sich also zwei Kriterien beugen:
- 1. Sie sollten platzsparend sein.
- 2. Sie sollten für mehr Stauraum sorgen.
Platzsparend einrichten im Gartenhaus
Küche, Bad, Sitzecke, Essgelegenheit und ein Bett. So sieht wohl die Mindesteinrichtung aus, wenn Sie dauerhaft wohnen wollen. Das ist ganz schön viel auf so wenig Platz wie in einem Gartenhaus. Vor allem, wenn man die Freiheit genießen will. Und die gibt es nur bei schönem Wetter draußen. Damit es auch drinnen nicht zu beengt zugeht, können Sie auf einige platzsparende Ideen zurückgreifen. So sind Schiebetüren an Schränken ihr bester Freund. Da sie nicht nach außen öffnen, muss man sich nicht verbiegen, um auch noch für die offene Tür Platz zu machen.
Und manchmal liegt der Teufel im Detail: Griffmulden ersetzen herausragende Griffe und sehen nicht nur chic aus, sondern reduzieren auch die Gefahr, sich schmerzhaft zu stoßen. Überhaupt sollte alles möglichst kompakt sein. Mit Küchenblöcken lässt sich jede Ecke effizient nutzen. Und wenn Sie eine freistehende Badewanne einer Dusche vorziehen, sollten Sie über ein Schwimmbecken im Garten nachdenken, statt ganzjährig Platz zu verschenken. Ist das Gartenhaus entsprechend hoch, lässt sich ein Schlafboden einrichten. Auch wenn ein Erwachsener hier nicht aufrecht stehen kann, findet sich so doch ein besonders gemütlicher Schlafplatz mit praktischer Trennung vom Wohnbereich. Wer mehr Platz hat, kann natürlich auch ein eigenes Schlafzimmer einrichten, wer gar keinen Platz hat, baut das Sofa am Abend zum Bett um.
Stauraum
Wenn Sie dauerhaft im Gartenhaus wohnen, müssen natürlich alle wichtigen Besitztümer mit. Und das sind gar nicht so wenige. Oft ist man überrascht, was beim Packen alles zusammenkommt. Damit das platzsparend unterkommt, sollten Sie bei der Einrichtung Möbel mit viel Stauraum bevorzugen. Regalwände mit Schiebetüren oder multifunktionale Einrichtungsgegenstände wie Hocker, die zugleich als Aufbewahrungskiste fungieren, machen das Leben auf engem Raum leichter. Tische, die untereinander passen, nehmen nur einmal Platz weg, sorgen aber je nach Bedarf gleich vielfach für Fläche zum Abstellen von Gläsern und Tellern.
Trotz aller Einschränkungen: Der Umzug ins Gartenhaus ist in der Regel die bewusste Entscheidung für mehr Einfachheit, mehr Klarheit und mehr Natur. Mit skandinavischem Design der dänischen Marke applicata gelingt das ganz besonders stilvoll bis ins Detail. Und diese Details sind es ja erst, die aus einer zweckmäßigen Einrichtung ein gemütliches Zuhause machen. Die handwerklich qualitative Verarbeitung natürlicher Materialien in Accessoires, Beleuchtung und kleinen Möbeln in der Kombination von Holz und Farbe verleiht dem neuen Wohngefühl nicht nur eine besondere Atmosphäre. Sie wird auch den Bedürfnissen des Wohnens auf kleinem Raum besonders gut gerecht. Denn wo es an Platz fehlt, müssen Zweck und Form Hand in Hand gehen.
Related posts
Der Blog für Unternehmer
Finden Sie spannende Beiträge rund um die Themen Start-Ups, Networking, Wirtschaft und Trends bei mysumtu.com
- E-Commerce Tracking und die Customer Journey: Nutzerverhalten analysieren
- Auto auf den Ehepartner ummelden: Was Sie beachten müssen
- Netzwerken für Introvertierte: Wie Sie als schüchterne Person erfolgreich Kontakte knüpfen
- Sponsoring-Konzepte im Detail: Wie man Partnerschaften erfolgreich gestaltet
- Erfolgsgeschichte des Airbnb Startup: Wie eine Idee das Reisen für immer veränderte