Das Abwerben von Mitarbeitern ist nicht grundsätzlich verboten. Werden bestimmte Grenzen eingehalten, ist es zulässig und gehört in einer freien Marktwirtschaft zur üblichen Praxis. Damit die Abwerbung straffrei bleibt, dürfen die verwendeten Methoden nicht gegen das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ (UWG) verstoßen. Dieses ist Teil…